Der Beginn Ihrer Physiotherapie bei mir, soll von Anfang an so angenehm wie möglich sein. Daher haben Sie die Möglichkeit Ihren Ersttermin ganz einfach telefonisch, oder über meine Internetseite (via Mail) zu vereinbaren. Um eine ausführliche Befundung für mich zu ermöglichen, sollten Sie eine ärztliche Überweisung sowie falls Vorhanden, Ihren Arztbrief bzw. ärztlichen Befund und eventuelle Röntgen- und oder MRT-Bilder zum vereinbarten Termin mitbringen.
Was muss ich bei meinem ersten Termin mitnehmen?
Wie bereits erwähnt ist erst einmal die ärztliche Verordnung wichtig. Außerdem sind ein Arztbrief, Befund, Röntgen- oder MRT-Bilder für mich von großem Nutzen. Nehmen Sie sich für die Therapie eine angenehme Kleidung mit. Ein Handtuch ist nicht nötig.
Selbstverständlich steht Ihnen mein Therapieangebot jederzeit auch gerne als Selbstzahlerleistung zur Verfügung.
Falls Sie einen Termin nicht einhalten können oder verschieben müssen, ersuche ich Sie um rechtzeitige Absage (mindestens 24 Stunden vor der Therapie). Nicht abgesagte Termine müssen leider in Rechnung gestellt werden.
Stellen Sie daher sicher, dass Sie Termine immer mindestens 24 Stunden vorher absagen, so dass ich genügend Zeit habe, einen eventuellen Ersatztermin mit einem anderen Patienten zu vereinbaren.
Die Verrechnung der Physiotherapie erfolgt nach dem Prinzip eines Besuches beim Wahlarzt. Sie bekommen also nach Beendigung der Therapie eine Honorarnote über die erfolgten Therapieeinheiten, von der die zuständige Gebietskrankenkasse den üblichen Teilbetrag zurückerstattet. Unfall- oder Zusatzversicherungen übernehmen im entsprechenden Fall den Differenzbetrag.
Was passiert am Ende meiner Therapie?
Am Ende der Therapie bekommen Sie von mir ein Kuvert mit. In diesem Kuvert finden Sie die originale ärztliche Therapieverordnung, eine Honorarnote, sowie eine Leistungsaufstellung mit all deinen durchgeführten Terminen. Diese Aufstellung gilt es noch von Ihnen zu unterzeichnen.
Muss ich die Therapiekosten selbst bezahlen?
Da es mir nicht möglich ist direkt mit Ihrer Krankenkasse zu verrechnen, gilt es die Rechnung zuallererst vom Patienten selbst zu bezahlen. Es ist Ihnen aber möglich, einen Teil- bzw. im Falle einer Zusatzversicherung sogar den Gesamtbetrag rückerstattet zu bekommen.
Wo kann ich die Honorarnote einreichen?
Zusammen mit der ärztlichen Verordnung, der unterzeichneten Leistungsaufstellung sowie einer Zahlungsbestätigung Ihrer Bank, können Sie die Honorarnote bei Ihrer Gebietskrankenkasse bzw. Ihrer Unfall- oder Zusatzversicherung einreichen.
Hinterseer
Osteopathie - Physiotherapie
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